Rechtsanwaltskanzlei Gorr

Arbeitsrecht

Auf Augenhöhe – ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Kaum ein Rechtsgebiet berührt den Alltag so unmittelbar wie das Arbeitsrecht. Ob Arbeitsvertrag, Abmahnung oder Kündigung: Hier geht es um Existenzen – auf beiden Seiten. Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit klarem Blick für das rechtlich Machbare und das wirtschaftlich Sinnvolle.

Meine Leistungen im Arbeitsrecht

Arbeitsverträge

Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Geschäftsführerverträgen – rechtssicher und interessengerecht.

Kündigung & Kündigungsschutz

Beratung vor Ausspruch einer Kündigung und Vertretung im Kündigungsschutzverfahren – einschließlich Verhandlung von Abfindungen.

Abmahnung

Prüfung und Abwehr von Abmahnungen sowie Beratung von Arbeitgebern zur rechtssicheren Vorbereitung personeller Maßnahmen.

Arbeitszeugnis

Durchsetzung und Prüfung von Zeugnisansprüchen – damit Ihr beruflicher Weg nicht an einer Formulierung scheitert.

Vertretung vor den Arbeitsgerichten

Konsequente Wahrnehmung Ihrer Interessen in Güteverhandlung und Kammertermin – mit realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Für wen ich tätig bin

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Konfliktsituationen ebenso wie für Arbeitgeber, die personelle Entscheidungen rechtssicher vorbereiten und umsetzen möchten.

Ich sage Ihnen offen und realistisch, was erreichbar ist – und vertrete Ihre Interessen konsequent mit dem Ziel, dieses Ergebnis zu erreichen. Persönlich, pragmatisch und lösungsorientiert.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Ich habe eine Kündigung erhalten – wie viel Zeit habe ich?

Drei Wochen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen – danach gilt die Kündigung fast immer als wirksam, selbst wenn sie angreifbar war. Kommen Sie deshalb so früh wie möglich in die Beratung.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht – Abfindungen werden meist im Kündigungsschutzverfahren oder in Aufhebungsverträgen verhandelt. Die Höhe hängt von Betriebszugehörigkeit, Prozessrisiko und Verhandlungsgeschick ab. Genau hier setze ich an.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicht sofort. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und einmal unterschrieben ist er kaum rückgängig zu machen. Lassen Sie das Angebot vorher prüfen – oft lässt sich mehr herausholen, als zunächst angeboten wird.

Was darf in meinem Arbeitszeugnis stehen?

Das Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein – hinter unscheinbaren Formulierungen verbergen sich jedoch oft versteckte Abwertungen der „Zeugnissprache“. Ich prüfe Ihr Zeugnis und setze Korrekturen durch, damit Formulierungen Ihre Bewerbungen nicht belasten.

Darf mir während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Ja – der verbreitete Glaube, im Krankenstand sei eine Kündigung unmöglich, ist ein Mythos. Krankheit schützt nicht vor Kündigung; sie kann sogar selbst Kündigungsgrund sein. Entscheidend ist, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist – und auch hier gilt die Drei-Wochen-Frist für die Klage.

Ich wurde fristlos gekündigt – was jetzt?

Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung bis zum regulären Kündigungstermin unzumutbar macht – die Hürden sind hoch, viele fristlose Kündigungen halten einer Prüfung nicht stand. Melden Sie sich außerdem sofort bei der Agentur für Arbeit, um Sperrzeiten zu vermeiden, und lassen Sie die Kündigung umgehend prüfen.

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben oder ihr widersprechen?

Unterschreiben müssen Sie allenfalls den Empfang, nicht das Anerkenntnis des Vorwurfs – lesen Sie genau, was Sie unterzeichnen. Ein Widerspruch ist nicht immer taktisch klug; manchmal ist eine Gegendarstellung zur Personalakte oder schlicht dokumentiertes Abwarten besser. Das hängt vom Einzelfall ab.

Wer zahlt den Anwalt im Arbeitsgerichtsprozess?

Besonderheit im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch wenn sie gewinnt. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein übernimmt diese Kosten in der Regel; ich hole die Deckungszusage für Sie ein. Ohne Versicherung kalkulieren wir vorab gemeinsam, ob sich der Weg wirtschaftlich lohnt.

Was passiert mit Resturlaub und Überstunden bei einer Kündigung?

Nicht genommener Urlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen, geleistete Überstunden je nach Vertrag und Nachweis ebenfalls. Diese Ansprüche werden in Verhandlungen oft übersehen oder von Ausschlussfristen abgeschnitten – prüfen lassen lohnt sich, bevor Fristen ablaufen.

Beraten Sie auch Arbeitgeber?

Ja. Ich unterstütze Arbeitgeber bei der Gestaltung von Verträgen, der Vorbereitung von Abmahnungen und Kündigungen sowie in Verfahren vor dem Arbeitsgericht – rechtssicher und mit Blick auf das Betriebsklima.

Arbeitsrecht in Mönchengladbach und Umgebung

Meine Kanzlei liegt in Mönchengladbach-Wickrath – gut erreichbar aus allen Stadtteilen wie Rheydt, Odenkirchen oder Giesenkirchen sowie aus dem gesamten Kreis Viersen, etwa aus Viersen, Willich, Nettetal, Schwalmtal, Brüggen und Niederkrüchten. Auch Mandanten aus Korschenbroich, Jüchen, Wegberg und Erkelenz berate ich gerne – persönlich vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.