Verkehrsrecht
Damit Sie mobil bleiben – und zu Ihrem Recht kommen.
Ein Verkehrsunfall oder ein Bußgeldbescheid trifft Sie meist unvorbereitet – und plötzlich stehen Schadensersatz, Punkte in Flensburg oder sogar der Führerschein auf dem Spiel. Ich sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und Ihre Mobilität geschützt bleibt.
Meine Leistungen im Verkehrsrecht
Unfallregulierung
Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Versicherung – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld.
Bußgeldverfahren
Prüfung von Bußgeldbescheiden bei Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen – Messverfahren sind fehleranfälliger, als viele denken.
Fahrverbot & Punkte
Verteidigung mit dem Ziel, Fahrverbote abzuwenden oder zu verkürzen und Eintragungen im Fahreignungsregister zu vermeiden.
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder Gefährdung des Straßenverkehrs.
Kommunikation mit Versicherern
Übernahme der gesamten Korrespondenz mit Versicherungen und Behörden – damit Sie den Kopf frei haben.
Für wen ich tätig bin
Für Autofahrerinnen und Autofahrer, Geschädigte nach einem Unfall sowie Betroffene von Bußgeld- und Strafverfahren rund um den Straßenverkehr.
In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten – ich prüfe das gerne für Sie und rechne auf Wunsch direkt mit ihr ab.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid erhalten – lohnt sich ein Einspruch?
Häufiger als gedacht: Messverfahren sind fehleranfällig, Toleranzabzüge werden falsch angesetzt, Anhörungsbögen fehlerhaft zugestellt. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, sollte der Bescheid geprüft werden.
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten übernehmen – die Beauftragung kostet Sie dann in der Regel nichts. Verlassen Sie sich nicht auf die Regulierung durch die gegnerische Versicherung allein: Sie zahlt erfahrungsgemäß weniger, als Ihnen zusteht.
Welche Ansprüche habe ich nach einem Verkehrsunfall?
Mehr als nur die Reparaturkosten: Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden kommen je nach Fall hinzu. Ich stelle sicher, dass keine Position vergessen wird.
Kann ich ein Fahrverbot abwenden?
In bestimmten Konstellationen ja – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein kann das Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße entfallen oder der Antritt zeitlich gestaltet werden. Ob das in Ihrem Fall realistisch ist, kläre ich nach Akteneinsicht.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Verkehrsrechtsschutz deckt Bußgeld- und Unfallsachen in aller Regel ab. Ich hole die Deckungszusage für Sie ein und rechne direkt mit Ihrer Versicherung ab – Sie tragen dann höchstens die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Geblitzt – ab wann droht ein Fahrverbot?
Ein Regelfahrverbot droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts – und schon ab 26 km/h, wenn innerhalb eines Jahres bereits ein entsprechender Verstoß rechtskräftig geahndet wurde. Gerade in diesen Grenzbereichen lohnt die Prüfung der Messung besonders, weil wenige km/h über Fahrverbot oder Geldbuße entscheiden.
Brauche ich nach dem Unfall einen eigenen Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall mit mehr als Bagatellschaden haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen – auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der Gegenseite: Ein unabhängiges Gutachten sichert Wertminderung und versteckte Schäden, die sonst unter den Tisch fallen. Ich arbeite seit vielen Jahren mit einem unabhängigen und zuverlässigen Gutachter zusammen und vermittle Ihnen gerne den direkten Kontakt.
Kann ich mir die Reparaturkosten auch auszahlen lassen?
Ja, die sogenannte fiktive Abrechnung: Sie rechnen auf Gutachtenbasis ab und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren lassen. Ausgezahlt werden dann die Netto-Reparaturkosten. Ob fiktive oder konkrete Abrechnung günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab – das rechne ich für Sie durch.
Verkehrsrecht in Mönchengladbach und Umgebung
Meine Kanzlei liegt in Mönchengladbach-Wickrath – gut erreichbar aus allen Stadtteilen wie Rheydt, Odenkirchen oder Giesenkirchen sowie aus dem gesamten Kreis Viersen, etwa aus Viersen, Willich, Nettetal, Schwalmtal, Brüggen und Niederkrüchten. Auch Mandanten aus Korschenbroich, Jüchen, Wegberg und Erkelenz berate ich gerne – persönlich vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.
