Rechtsanwaltskanzlei Gorr

Steuerrecht

Souverän gegenüber dem Finanzamt – diskret im Steuerstrafrecht.

Steuerrecht ist komplex, dynamisch und für Laien kaum zu überblicken. Ob Konflikt mit dem Finanzamt oder steuerstrafrechtlicher Vorwurf: Im Mittelpunkt meiner Beratung stehen rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, die Sie nicht mehr kosten als nötig.

Meine Leistungen im Steuerrecht

Einspruchsverfahren

Prüfung von Steuerbescheiden und Durchsetzung Ihrer Rechte im außergerichtlichen Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt.

Vertretung vor Finanzbehörden

Kommunikation und Verhandlung mit Finanzbehörden – von der Betriebsprüfung bis zu Stundungs- und Erlassanträgen.

Finanzgerichtliche Verfahren

Vertretung Ihrer Interessen vor den Finanzgerichten, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

Steuerstrafrecht

Steuerstrafrechtliche Fragestellungen verlangen neben fundierter juristischer Expertise vor allem einen klaren Blick für die steuerlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge. Ich berate und vertrete Privatpersonen und Unternehmen bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen und Verfahren – mit dem Ziel, frühzeitig Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, Risiken zu begrenzen und Ihre Interessen konsequent zu wahren. Die Beratung erfolgt persönlich, diskret und bei Bedarf in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern.

Schnittstelle Erbschaft & Steuer

Beratung an der Schnittstelle von Erbrecht und Steuerrecht – etwa bei Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Erbfall.

Für wen ich tätig bin

Für Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmerinnen und Unternehmen, die sich gegen Maßnahmen der Finanzverwaltung zur Wehr setzen möchten oder mit einem steuerstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind.

Meine Mandanten profitieren von der engen Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberaterinnen und Steuerberatern – für eine ganzheitliche rechtliche und steuerliche Betreuung aus einer Hand.

Kooperationspartner

Dr. (SK) Schmidt & Partner Steuerberater PartG mbB

Dr. (SK) Schmidt & Partner Steuerberater PartG mbB

  • Dr. Roland Schmidt, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer
  • Linda Schmidt-Franken, M.A., Steuerberaterin

Breyeller Str. 24, 41334 Nettetal

Für die steuerliche Seite Ihres Anliegens arbeite ich eng mit der Steuerberatungskanzlei Dr. (SK) Schmidt & Partner in Nettetal zusammen. So greifen rechtliche Vertretung und steuerliche Expertise nahtlos ineinander, ohne dass Sie zwischen verschiedenen Ansprechpartnern vermitteln müssen.

Zur Website von Dr. (SK) Schmidt & Partner →

Häufige Fragen zum Steuerrecht

Der Steuerbescheid erscheint mir falsch – was kann ich tun?

Gegen einen Steuerbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid grundsätzlich bestandskräftig – auch wenn er fehlerhaft ist. Lassen Sie Bescheide daher zeitnah prüfen; viele enthalten angreifbare Punkte.

Das Finanzamt hat eine Betriebsprüfung angekündigt – wie verhalte ich mich?

Ruhe bewahren und frühzeitig Begleitung sichern. Als Ihre Vertreterin kommuniziere ich mit dem Prüfer, achte auf die Grenzen der Mitwirkungspflichten und verhandle strittige Feststellungen bereits während der Prüfung – bevor sie sich in Änderungsbescheiden niederschlagen.

Arbeiten Sie mit meinem Steuerberater zusammen?

Ja, ausdrücklich. Steuerberater und Rechtsanwältin ergänzen sich: Ihr Steuerberater kennt Ihre Zahlen, ich übernehme die rechtliche Auseinandersetzung – vom Einspruch bis zum Finanzgerichtsprozess, in dem Steuerberater allein nicht postulationsbefugt vertreten. Gemeinsam erreichen wir das beste Ergebnis.

Wann lohnt sich ein Verfahren vor dem Finanzgericht?

Wenn das Einspruchsverfahren erfolglos bleibt und der Streitwert oder die Grundsatzfrage es rechtfertigt. Ich gebe Ihnen vorab eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und Kosten – ein Prozess muss sich für Sie wirtschaftlich lohnen, sonst rate ich ab.

Was kostet ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt selbst ist kostenfrei – es fallen keine Gebühren an, auch wenn der Einspruch erfolglos bleibt. Kosten entstehen nur für Ihre Beratung und Vertretung; diese kläre ich vorab transparent mit Ihnen. Bei Erfolg kann sich der Einspruch schnell um ein Vielfaches bezahlt machen.

Wie lange kann das Finanzamt rückwirkend prüfen und ändern?

Die reguläre Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung verlängert sie sich auf fünf, bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre. Ob ein alter Bescheid überhaupt noch geändert werden darf, ist deshalb oft die erste und wichtigste Verteidigungslinie.

Das Finanzamt hat meine Besteuerungsgrundlagen geschätzt – was nun?

Schätzungsbescheide ergehen häufig, wenn Erklärungen fehlen – und fallen fast immer zu hoch aus. Wichtig: Auch ein Schätzungsbescheid wird nach einem Monat bestandskräftig. Legen Sie fristgerecht Einspruch ein und reichen Sie die Erklärung nach; ich begleite Sie dabei und verhandle mit dem Finanzamt.

Mir wird Steuerhinterziehung vorgeworfen – wie verhalte ich mich?

Machen Sie ohne rechtlichen Beistand keine Angaben zur Sache – auch nicht „zur schnellen Klärung“. Im Steuerstrafverfahren laufen Besteuerungs- und Strafverfahren parallel und erfordern eine abgestimmte Verteidigungsstrategie. Je früher Sie Beratung einholen, desto mehr Handlungsoptionen bestehen, unter Umständen auch eine strafbefreiende Selbstanzeige – deren Wirksamkeit an enge Voraussetzungen geknüpft ist.

Steuerrecht in Mönchengladbach und Umgebung

Meine Kanzlei liegt in Mönchengladbach-Wickrath – gut erreichbar aus allen Stadtteilen wie Rheydt, Odenkirchen oder Giesenkirchen sowie aus dem gesamten Kreis Viersen, etwa aus Viersen, Willich, Nettetal, Schwalmtal, Brüggen und Niederkrüchten. Auch Mandanten aus Korschenbroich, Jüchen, Wegberg und Erkelenz berate ich gerne – persönlich vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.