Rechtsanwaltskanzlei Gorr

Erbrecht

Klarheit schaffen – Vermögen sichern, Streit vermeiden.

Der Nachlass eines Menschen ist mehr als Vermögen – er ist Lebenswerk und Verantwortung zugleich. Eine vorausschauende Nachlassplanung schafft Klarheit, vermeidet Streit unter den Erben und sichert das, was Ihnen wichtig ist. Ebenso entschlossen vertrete ich Sie, wenn es im Erbfall zu Auseinandersetzungen kommt.

Meine Leistungen im Erbrecht

Vorsorge- und Nachfolgeplanung

Frühzeitig Vorsorge treffen und die eigenen Angelegenheiten selbstbestimmt regeln – mit einer individuell abgestimmten Vorsorgevollmacht und einer strukturierten Planung der Vermögensnachfolge. Abgestimmt auf Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation und auf Wunsch in enger Abstimmung mit steuerlicher Beratung.

Testamente & Erbverträge

Rechtssichere Gestaltung von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten (z. B. Berliner Testament) und Erbverträgen – individuell statt Vorlage.

Pflichtteilsrecht

Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen – außergerichtlich wie gerichtlich.

Erbengemeinschaften

Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften – mit dem Ziel wirtschaftlich vernünftiger Lösungen.

Durchsetzung & Abwehr von Ansprüchen

Vertretung im Erbscheinsverfahren sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche vor Nachlassgerichten und Zivilgerichten.

Für wen ich tätig bin

Für Privatpersonen, Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Nachlass vorausschauend regeln möchten – und für Erben, Pflichtteilsberechtigte und Erbengemeinschaften im Erbfall.

Durch die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberaterinnen und Steuerberatern behalte ich neben der rechtlichen auch die steuerliche Dimension Ihrer Nachlassplanung im Blick.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Brauche ich überhaupt ein Testament?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – und die entspricht häufig nicht dem, was sich Erblasser wünschen. Besonders bei Patchwork-Familien, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder unverheirateten Partnern führt die gesetzliche Erbfolge oft zu ungewollten Ergebnissen. Ein individuell gestaltetes Testament schafft Klarheit und beugt Streit vor.

Was ist der Pflichtteil – und wer bekommt ihn?

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen (Kindern, Ehegatten, ggf. Eltern) eine Mindestbeteiligung am Nachlass, selbst wenn sie enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ist, hängt vom Einzelfall ab – das prüfe ich für Sie.

Ich wurde enterbt – was kann ich tun?

Auch als Enterbter stehen Ihnen häufig Pflichtteilsansprüche zu. Wichtig: Diese verjähren regelmäßig in drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Zur Durchsetzung gehört auch ein Auskunftsanspruch über den Nachlassbestand – die Erben müssen offenlegen, was zum Nachlass gehört.

Muss ich eine Erbschaft annehmen?

Nein. Ist der Nachlass überschuldet, können Sie die Erbschaft ausschlagen – allerdings nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Die Frist ist kurz, deshalb sollten Sie sich schnell einen Überblick verschaffen und beraten lassen, bevor Sie handeln oder die Frist verstreichen lassen.

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

Dann greift die gesetzliche Erbfolge: Zunächst erben Kinder und Ehegatte nebeneinander, wobei die Quote des Ehegatten vom Güterstand abhängt. Gibt es keine Kinder, rücken Eltern und Geschwister nach. Unverheiratete Partner erben gesetzlich nichts – ein häufig unterschätztes Risiko.

Kann ich mein Testament selbst schreiben – ohne Notar?

Ja, ein Testament ist auch ohne Notar wirksam – aber nur, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Ein am Computer verfasstes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam. Die größere Gefahr sind unklare Formulierungen, die später zu Streit führen; deshalb lohnt die rechtliche Prüfung auch beim eigenhändigen Testament.

Was ist ein Berliner Testament – und hat es Nachteile?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Längerlebenden. Das schafft Absicherung, hat aber Fallstricke: Pflichtteilsansprüche der Kinder beim ersten Erbfall, Bindungswirkung nach dem ersten Todesfall und mögliche erbschaftsteuerliche Nachteile. Ob es zu Ihrer Situation passt, sollte individuell geprüft werden.

Brauche ich einen Erbschein?

Nicht immer. Mit einem notariellen Testament samt Eröffnungsprotokoll lässt sich die Erbenstellung gegenüber Banken und Grundbuchamt oft auch ohne Erbschein nachweisen. Bei eigenhändigen Testamenten oder gesetzlicher Erbfolge verlangen Banken und Behörden dagegen meist einen Erbschein – ich unterstütze Sie im Erbscheinsverfahren.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer – und welche Freibeträge gibt es?

Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro je Elternteil, Enkel von 200.000 Euro. Erst darüber fällt Erbschaftsteuer an, deren Satz von Verwandtschaftsgrad und Erwerbshöhe abhängt. Mit vorausschauender Gestaltung – etwa Schenkungen zu Lebzeiten, deren Freibeträge sich alle zehn Jahre erneuern – lässt sich die Belastung oft deutlich senken.

Was kostet die Beratung im Erbrecht?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer transparenten Honorarvereinbarung. Vor dem Erstgespräch kläre ich mit Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen – bevor sie entstehen. Häufig steht dem Aufwand ein Vielfaches an vermiedenen Nachteilen gegenüber.

Erbrecht in Mönchengladbach und Umgebung

Meine Kanzlei liegt in Mönchengladbach-Wickrath – gut erreichbar aus allen Stadtteilen wie Rheydt, Odenkirchen oder Giesenkirchen sowie aus dem gesamten Kreis Viersen, etwa aus Viersen, Willich, Nettetal, Schwalmtal, Brüggen und Niederkrüchten. Auch Mandanten aus Korschenbroich, Jüchen, Wegberg und Erkelenz berate ich gerne – persönlich vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.